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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#24
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Zitat:
Der Besitz und Betrieb auf öffentlichen Frequenzen ist erlaubt. Und zu Michel, gehen tut das. Das Teil deckt zuindest mal den Frequenzbereich ab. Wichtig wäre vor dem Kauf aber zu klären ob der Seefunkdienst ein öffentlicher Funk ist. Amateurfunk darfst Du beispielsweise mithören. Ebenfalls CB, PMR oder Freenet. Bei Seefunkdienst bin ich mir da nicht ganz sicher. Dort solltest Du mal auf den Seiten der BNetzA nachschauen, dort gibt es Bandpläne und die Nutzung. Wichtig ist beim Gerät: - hat das Gerät die richtige Abstimmschrittweite: Schritweite in KHz damit du auf die gewünschte Frequenz kommst - hat das Gerät die richtige Betriebsart: AM/FM oder SSB für die Frequenz die DU hören willst. Ich betone nochmals vor Betrieb oder Anschaffung die bestimmungen für die Bestimmte Frequenz ausfindig zu machen. Die Herren und Damen von der BNetzA sind da recht hilfsbereit. Grüße von einem Funkamateur
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Grüße aus Tübingen Mirco |
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