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| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#8
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Wobei mich die Information im Link stutzig macht:
Zitat:
Edit: ich hab mal den ADAC angeschrieben: Hallo liebes ADAC-Team, auf Ihrer Seite: Um Links zu sehen, bitte registrieren schreiben Sie: Durch die Aufhebung des § 7 Absatz 3, der Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch), ist bei der Beantragung eines amtlich anerkannten Kennzeichens die Einreichung der CE-Konformitätserklärung für Ihr Boot nicht mehr erforderlich. Leider konnte ich nirgends Informationen über die Aufhebung des § 7 Absatz 3 KlFzKv-BinSch finden. Können Sie mir die Quelle für diese Information nennen? Vielen Dank!
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Servus aus Oberbayern, Ralf ![]() "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! Geändert von Ralles (05.05.2017 um 11:33 Uhr) |
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