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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#12
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Hallo Martin,
Für uns Österreicher gilt, wie von Ferdi, rotbart und anderen hier schon gesagt: Dafür musst du in HR eine österreichische "Bewilligungsurkunde für eine See-/Schiffsfunkstelle" mitführen, sonst wird das Gerät bei einer Kontrolle in HR beschlagnahmt. Anmelden in Ö kostet eine Lappalie, du musst auch nicht für 12 Monate (ca 10,- pro Monat) bezahlen, sondern kannst festlegen zB nur Jun-Aug. Anmeldung bei einem sogen. "Fernmeldebüro", zuständiges findest auf der BMVIT-Homepage. Richtig. Zitat:
Die Geschichte mit den nicht angemeldeten Handgurken in HR ist auch eine Mär. JEDES UKW-Funkgerät braucht eine Bewilligungsurkunde in HR. Ausnahme ist lediglich, dass im Falle einer fest eingebauten Funkstation die Bewilligungsurkunde auch für an Bord befindliche Handgurken gelten (Notfallgeräte). Die Handgurke muss aber - siehe rotbart - bei der Einfuhr/beim Einklarieren deklariert werden. Wird NUR eine Handgurke mitgeführt, muss für die eine Bewilligungsurkunde vorhanden sein.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin) |
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