Mir sind keine differenzierten Regelung nach Bundesländern bekannt. Fahrverbot für LKW mit Anhänger ist Fahrverbot für LKW mit Anhänger! !!
Die StVO ist kein beugbares Recht und auch kein länderdifferentes Recht. Nationales, zwingendes Recht. Für alle und überall in unserer Republik.
Das ist halt so. So wie man nachts nicht rasenmähen darf, oder nur 50 fahren darf wo 50 auf dem Schild steht. Egal wie gut und breit die Straße ausgebaut ist.
Und wer dagegen verstößt, muß mit Strafe rechnen.
Fast jedes Fahrzeug lässt sich aber anders zulassen. Ein Sachverständiger erstellt hierzu ein Gutachten nach StVZO. Danach erstellt die Zulassungsstelle die Papiere, und der Zoll definiert die Steuerlast.
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen
Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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