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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #1  
Alt 19.06.2007, 18:36
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM
Ja, Dein YAM-Tender braucht doch als Kleinfahrzeug nur eine weiße Rundumleuchte.
Hallo Dieter,
das stimmt - wenn man auf See unterwegs ist.
Im Binnenbereich sieht das anders aus: Volles Beleuchtungsprogramm. Mit BSH bzw. DHI.
Ob es denn kontrolliert wird steht auf einem anderen Blatt.

Nebenbei: Hier im Forum ist wohl niemand der etwas anderes als ein "Kleinfahrzeug" fährt. Auch ein 10-Meter-Rib ist rechtlich ein Kleinfahrzeug. Es gibt halt kleine und große Kleinfahrzeuge.

Zitat:
Zitat von DieterM
Und außerdem darfst Du bei unsichtigem Wetter auf deutschen Wasserstraße (auch um Berlin!) sowieso nicht ohne eingeschaltetem UKW fahren, und das wirst Du sicher nicht auch noch anBord installieren wollen...
auch das stimmt - aber Dunkelheit bedeutet nicht unsichtiges Wetter. Zumindest solange es nicht gleichzeitig nebelig ist, ein Wolkenbruch oder ein Schneegestöber im Gange ist.


Viele Grüße

Harald
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  #2  
Alt 19.06.2007, 22:28
Frank.T
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Beiträge: n/a


Was nützt die beste Beleuchtung, die eine BSH Zulassung hat aber nicht nach den Bestimmungen montiert ist oder werden kann.
Ich meine damit die senkrechten Abstände von mindestens 1 Meter zwischen Rundumlicht und Seitenlichtern.
Ist damit die ganze Beleutung hinfällig und nicht zu gebrauchen.
Bei Kleinfahrzeugen ( glaube bis 7 Meter ) reicht doch nur ein Rundumlicht und darf nur eine bestimmte Geschwindigkeit fahren, ist das richtig?
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  #3  
Alt 20.06.2007, 10:25
Benutzerbild von HaraldGesser
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Zitat:
Zitat von Frank.T
Was nützt die beste Beleuchtung, die eine BSH Zulassung hat aber nicht nach den Bestimmungen montiert ist oder werden kann.
Ich meine damit die senkrechten Abstände von mindestens 1 Meter zwischen Rundumlicht und Seitenlichtern.
Hallo Frank,
die Positionslichter lassen sich, mit einigem Aufwand, am Bug befestigen wo sie auch hingehören, ein weißes Rundumlicht mit weniger Aufwand am Spiegel (Besenstiel)

Zitat:
Zitat von Frank.T
Bei Kleinfahrzeugen ( glaube bis 7 Meter ) reicht doch nur ein Rundumlicht und darf nur eine bestimmte Geschwindigkeit fahren, ist das richtig?
Jein. Im Bereich See ja, im Binnenbereich nein. Da ist alleine ein weißes Rundumlicht, egal bei welcher Geschwindigkeit, nach der Binnenschiffahrtsstraßenordnung nicht zulässig.


Ob es in der Praxis "reicht" bzw. besser ist als nichts steht auf einem anderen Blatt.


Grüße

Harald
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