Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #24  
Alt 15.06.2009, 15:55
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:

Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland.

Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen???

Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt!
Recht einfach, es gibt einen Vertrag das Seerechtsübereinkommen dem Österreich beigetreten ist und das HR anerkannt hat, ebenso so ist Österreich als "Staat ohne Meeresküste" dem Flaggenrechtsabkommen beigetreten und Hr hat wiederum hinterlegt das es sich daran halten werde (bis zur formellen Unterzeichnung) Nachzulesen im Seerecht oder aus bei RIS (gv.at) in dem das Flaggenrecht aufgelistet ist, an dem Du Dich als Österreicher zu halten hast !!!
Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:05 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com