|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Jetzt gibt es Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte fürs Ausland.
Hatte ich auch dabei.Wird inzwischen von allen EG Staaten akzeptiert. Auch Schweiz war kein Problem.Einziges Manko....nicht mal unsere Landratsämter wissen, daß dies seit ca. 6 Monaten praktiziert wird
__________________
LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#2
|
||||
|
||||
Zitat:
Anruf bei meiner Versicherung: Kurzfristige Deckung Kasko und Haftpflicht kein Problem. Anruf bei der Verkehrbehörde HH: Kurzzeitzulassung geht nicht, gilt nur innerhalb Deutschlands. Mit dem ausländischen Kennzeichen darf nur der (ausländische) Eigentümer fahren (bei Kauf). Einzige Möglichkeit: Ausfuhrkennzeichen, ausgestellt von der Behörde des Exportlandes. Anruf beim ADAC in HH: Grenzversicherung kaufen beim ADAC. Kostet 22 Euro und gilt 29 Tage. Deckungskarte (elektronische Deckungsnummer) und Trailerdaten notwendig. Damit zur Verkehrsbehörde. Anruf bei der Verkehrsbehörde: der ADAC hat keine Ahnung, das ist Kurzzeitzulassung und gilt nur innerhalb Deutschlands.
__________________
Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#3
|
||||
|
||||
Dann soll Dir mal die Verkehrsbehörde erklären, warum bei den Kurzzeitkennzeichen eine "Grüne Versicherungskarte" für das Ausland dabei ist, wo auch darauf steht, für welche EG-Staaten dies gilt.
Das ist es ja was ich gemeint habe, die Landratsämter sind nicht auf dem Laufenden. Die Praxis zeigt, daß die meisten Ihre Boote mit Kurzzeitkennzeichen holen und ich glaube keiner hat bisher ein Problem gehabt außer im Jahre 2004, da hat Italien noch Bußgelder verhängt, heute wird es akzeptiert. P.S. Wahrscheinlich sind die Kennzeichen vom ADAC auch Kurzzeitkennzeichen
__________________
LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#4
|
||||
|
||||
Überführen des Trailers incl. Boot aus It.
Ich habe bereits 2 Trailer incl. der Boote aus It. überführt, wobei ich für keine der beiden Vorgehensweise eine 100% Absicherung von den Ämtern erhalten habe. 1. Ausfuhrkennzeichen Das wohl einzige richtige, jedoch fast nicht machbar mit den Ausländischenbehörden da zu Zeit aufwändig und zu unsicher. 2. Trailer mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers Dies habe ich bei meinem ersten Boot so gemacht, jedoch verlangt dies einiges an Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer. In der Regel sind die Trailer bei der Besichtigung bereits abgemeldet. 3. Das rote Kennzeichen in D Diese Kennzeichen hat nur im Inland einen Versicherungsschutz wird jedoch im Einzelfall geduldet. Ich hatte im Frühjahr, bei meiner letzten Überführung, einen Satz rote Kennzeichen für alle Fälle mit dabei! 4. Kurzzeitkennzeichen Damit habe ich meinen Trailer (ich betone Trailer) im Frühjahr überführt. Von It. über die Ch. nach D obwohl mir mitgeteilt wurde, das es evtl. in der Ch. zu Probleme führen könnte (daher noch die rote Kennzeichen obwohl diese auch nicht die richtigen gewesen wären). „Eine Überführung durch Österreich ist mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt“ 5. Das Boot auf dem Trailer bei der Überführung mit dem Kurzeitkennzeichen Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist nur der Trailer versichert nicht der Gegenstand (hier das Boot) wo mitgeführt wird. Sollte es zu einer Kontrolle durch die Polizei kommen muss das Boot mind. Haftpflichtversichert sein. Begründet wird dies, dass das Boot bei einem Unfall einen zusätzlichen Schaden anrichten könnte. Bei meiner letzten Überführung hatte ich dies alles berücksichtigt und innerhalb einer Woche alles von den Ämter und Versicherungen erhalten. Das Boot und Trailer hatte ich bereits nach 3 Tage in D. angemeldet. Gruß Michael
__________________
Genieße jeden Tag! Sorge dich nicht, was kommen könnte, sonst zahlst du im Voraus Zinsen für Schulden, die du vielleicht niemals machen wirst. |
#5
|
||||
|
||||
Zur Ergänzung möchte ich noch informieren, das in der Vergangenheit der Versuch eine Ausfuhrzulassung in Italien für zwei Trailer zu bekommen unmöglich war. Selbst ein Händler streikte diesbezüglich. Sie ist machbar, dauert aber mehrere Wochen und kostet in Italien mind. Eur 200,00 +. Das dürfte etwa dasselbe sein was man bei einer deutschen provisorischen Einfuhrzulassung zahlen muß siehe hierzu die HH-Behörden-Info von AndreasHH, wenn die Auskunft in HH richtig wäre.
Ich finde, es gibt immer wieder einen Weg um ein Boot aus Italien mit einem der bewährten italienischen Kipprahmen-Trailer zu übernehmen. Wenn die Nutzlast und die Slipausrüstung zum Boot paßt, dieser technisch i.O. ist, dann sollte man nicht zögern diesen mit abzunehmen. Die Überführung kann aber von Fall zu Fall unterschiedlich geschehen, wie hier bereits erwähnt. Wer immer noch Zweifel hat mit der Abholung eines Bootes auf italien. Trailer, der möge sich hier einen zugelassenen Trailer ausleihen und das Boot abholen. Boots-Händler haben meist solche universal verwendbaren Trailer. Danach kann ein Trailer hier besorgt werden, der richtig zum Boot paßt und die passende Slipausrüstung bekommt. Hinzu kommt, das hier inzw. etliche Bootshändler auch gute gebrauchte motorisierte Boote mit und ohne Trailer führen, das dann den Weg bis nach Italien einspart. Und etliche gebrauchte Boote in gutem Zustand werden auch jetzt gerade hier bei FORUMs-Mitgliedern abgegeben, also da spart man sich den ganzen Aufwand mit Italien sowieso. Geändert von DieterM (02.10.2009 um 13:23 Uhr) |
#6
|
|||
|
|||
Hinweis zur deutschen Rechtsprechung:
Wenn Ihr Euer nationales Händlerkennzeichen im Ausland an einem dort zuletzt zugelassenen Fahrzeug montiert (häufigster mir bekannter Fall: ein deutsches Auto wird mit österr. blauen Händler-Kennzeichen in Deutschland gekauft und überführt) dann wird ein österr. Verwaltungsakt (die Zulassung) auf deutschem Hoheitsgebiet durchgeführt und damit in die Souveränität des deutschen Staates eingegriffen. Strafbar als Kennzeichenmißbrauch (§22 StVG) Ob Italien eine ähnliche Rechtsnorm hat, ist mir nicht bekannt. Ich will auch keine Diskussion über den Sinn und und Unsinn dieser Vorschrift lostreten, sondern nur einen Hinweis geben. Montiert ihr bsp. das österr. Händlerkennzeichen in NL und fahrt durch Deutschland - problemlos (in Deutschland) Grüße Marcus |
#7
|
|||
|
|||
Zitat:
mir hat man die gleichen Auskünfte gegeben, mit dem Hinweis die Carabinieri verstehen hier keinen Spaß (1000€ Geldstrafe + Gespann wird Beschlagnahmt). Wenn der Trailer mit dem Fahrzeug in I mitversichert ist, kann mir doch der Italiener das recht zur Überführung nicht schriftlich geben. Gibt es in I überhaupt Trailer die selbst versichert sind? Wenn der Trailer schon abgemeldet ist und ich die Papiere bekomme, wie kann ich in dann vor der Überführung in Deutschland anmelden? In Deutschland muß ich doch zuerst zum TÜV bevor ich an der Zulassungsstelle die Anmeldung machen kann? Möchte mir auch in Italien ein Boot mit Trailer kaufen und befasse mich auch schon länger mit dem Thema, komme aber auch auf keinen grünen Zweig, glaubt man eine Lösung zu haben, kommt schon wieder der nächste Hacken. Mein jetziger Gedanke ist den Trailer mit Boot auf einen Autotransportanhänger zu laden und einfach raufzufahren. Hat das schon mal einer gemacht oder Erfahrung damit? Oder geht das garnicht weil ich an irgendwas nicht gedacht habe? Viele grüße Christian |
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
|
#9
|
||||
|
||||
Zitat:
es gibt noch eine andere Alternative: mit eigenem (ggfs. gemieteten) deutschen Trailer nach Italien fahren. Natürlich muß das vorher mit dem Anbieter abgestimmt werden. Ist auch ein gutes Argument für die Preisverhandlungen. Der italienische Trailer läßt sich in Italien viel einfacher verkaufen. Der Verkäufer des Bootes wird da schon mitmachen; die werden ihre Boote auch nicht so einfach los. Nachteile: die Hinfahrt dauert doppelt so lange und man muß dann natürlich in D einen geeigneten Trailer zu einem vernünftigen Preis finden und die sind rar. Wenn man das Boot aber bis zum Frühjahr aufbocken kann, hat man für die Suche den ganzen Winter Zeit.
__________________
Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
|
|