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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#16
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Zitat:
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#17
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Hallo Ulf,
mein Boot hängt in der Wintersaison an der Garagendecke, darunter das Auto (ich habe zum Glück ne hohe Garage). Der Motor bleibt dabei am Spiegel festgebolzt. Auf die Schrauben habe ich Augmuttern geschraubt, da hänge ich den Haken ein. Hinten ziehe ich das Boot mit einer Seilwinde hoch (Baumarkt ca. 80 €). Vorne ist ein billiger Flaschenzug. Ein Vierkant-Holzprofil liegt auf dem Schlauch. Daran befestige ich einen doppelten Spanngurt und ziehe den unter dem Boot durch. Damit der Schaluch geschützt wird habe den Spanngurt durch einen Heizrohrungsisolationsschlauch gesteckt. Geht ruck-zuck. Hinten - vorne - hinten - vorne und oben ist das Boot. Michael |
#18
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Zitat:
Was kostet 35 €? fahren ohne angemeldetes boot oder mit falscher eingetragener maschine? für beides würde ich das ja in kauf nehmen, im fall der fälle, habe aber eben schon das andere extrem mit den freunden vom blauen boot gemacht... Grüße Ulf |
#19
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klingt gut und so ähnlich wie mein Vorhaben. Hast du ein Foto davon? Ich wollte 4 Flaschenzüge (2 vorne, 2 hinten) jeweils 2 mit Alustangen verbinden, abpolstern und dann das Boot drauflegen. Die 4 Flaschenzüge am Ende zu einem Zug verbinden (muß natürlich mathematisch alles hinhauen) und dann mit Kurbel hoch. Ist aber nicht ganz Diebstahlsicher, überlege noch ein Drahtseil zu nehmen, wenn ich die 4 Züge vereine, dann könnte es klappen. Schnürt der Spanngurt nicht die Schläuche ein? Grüße Ulf |
#20
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Nicht angemeldetes Boot hat mal 35 E gekostet möcht ich sagen.
Ohne andere Extreme aber.... Ehrlich gesagt kann ich mich nicht so richtig von dem guten alten Zweitakter trennen.Schönerer Klang ,Anzugsstark aber stinkt halt und schluckt n bisschen mehr als der ander Rasenmähermotor. Und im Hinterkopf haben wir noch so den Hintergedanken Tochter mit 10Jahren mit eigenem Schlauchi auszurüsten. Auf den besagten Landeswasserstr. in Brandenburg dürfen die Kleinen legal schon ab 10 Jahren allein aufs Wasser. So lang n bisschen probieren was ihr gefällt ..Ab Frühjahr gehts erst einmal in den Segelverein. Zitat.. """"Auf den Landeswasserstrassen des Landes Brandenburg gilt für Fahrzeuge bis 3,68kw ein Mindestalter von 10 Jahren. Wenn der Nachwuchs unbedingt mal motoren(legal) soll, bleibt zumindest die Möglichkeit eines Urlaubs in Brandenburg. eine guter Hinweis auf ein Revier, in dem auch Kinder ab zehn (10) Jahren allein (!) legal ein Bötchen bis 3,68 kW führen dürfen. Allerdings sollte man dazu auch wissen, auf welchen Wasserstraßen in Brandenburg dies möglich ist, weil die meisten Gewässer Brandenburgs Bundeswasserstraßen sind. Also: Die o.a. Regel gilt unter anderem für: Dahme-Wasserstraße von Prieros bis Märkisch Buchholz Emster Gewässer von Lehnin bis Mündung in die UHW Fehrbelliner Wasserstraße von Fehrbellin bis Ruppiner Wasserstraße km 22,0 Gallun Kanal vom Motzener See (Wehr) bis Mündung in den Notte-Kanal Gnevsdorfer Vorfluter von km 8,85 bis zur Mündung in die Elbe Ruppiner Gewässer mit Ruppiner Kanal vom Vileitzsse bis zur HOW Obere Spree von Schleuse Neuhaus bis Leibsch (km 160.9) und das sind keine schlechten Strecken ...allerdings weitgehend frei von der Berufschiffahrt. """"" Und so lang ist n zweiter Motor auch nicht verkehrt falls der ander nicht will. Naja,...wofür gibt man sonst auch Geld aus ...Ich weiß eigtl. Blödsinn aber wie gesagt jeder hat so seine Vorzüge . mfg tobias |
#21
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Zitat:
an einem Sonntagvormittag mit Ruderkahn (ohne Beschriftung) raus zum angeln, eigentlich nur für ne Stunde, um zu sehen, ob was geht. Die WSP kam aus einem Kanal, drehte wieder um, fuhr einem Schubverband hinterher, drehte wieder um und nahm nach 5 Minuten Kurs auf uns. Wir hatten noch nicht mal angefangen mit Angeln, nein, die kamen, weil sie durchs Fernglas keine Beschriftung auf dem Boot sahen. Haben dann ca. ne Stunde alle Daten von meinem Kumpel aufgenommen, er hatte gerudert..., danach Vorladung vor Gericht, eigentlich sollten dass wenn ich mich richtig erinnere noch viel mehr Strafeuros werden, aber der Richter hatte dann ein Einsehen. die Geldstrafe ging an ein Pflegeheim in NRW! hätte doch auch in Brandenburg bleiben können..., ohne Worte die ganze Aktion Grüße Ulf |
#22
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Finde ich absolut und völlig überzogen!
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#23
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Hallo Ulf,
tut mir Leid für Deinen Frreund, aber auf allen Binnenschiffahrtsstraßen ist Kennzeichnungpflicht für Kleinfahrzeuge. Dazu gehören auch das Havelgebiet bei Potsdam. Sieher hier Um Links zu sehen, bitte registrieren Würde Dir empfehlen den Törnatlas Meklenburgische und Märkische Gewässer zu besorgen(Quick Maritim). Übrigens bitte darauf achten, das Kinder an Bord eine Rettungsweste tragen müssen. Auch bei Kleinfahrzeugen muß eine mindest Sicherheitsausrüstung an Bord sein. Übrigens sind die Havelseen ein sehr schönes Gebiet. Siehe hier zwei schöne Treffen: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#24
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..das ist aber auch da einzige GUTE an der Geschichte.....
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____________________________________________ Gruß Tomsi, der Schwabe im Ruhrpott Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#25
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Hallo Ulf,
bin gerade in China. Schicke dir nächste Wo ein paar Bilder. Michael |
#26
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Zitat:
danke für Deinen Link zu ELWIS, aber gerade dort steht bei der Begriffsbestimmung in §1 Abs.2 b) daß Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können, keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind. Desweiteren habe ich vor einiger Zeit vom WSA Aschaffenburg auf meine Nachfrage mitgeteilt bekommen daß die früher bestehende Kennzeichnungspflicht für meine Faltboote bei Fahrten auf Bundeswasserstraßen seit einigen Jahren aufgehoben sei, was sich ja nun auch mit dem Gesetzestext deckt. Das macht die ganze Sache mit dem "Ruderkahn", sofern der nicht doch über 2,21 Kw motorisiert war, für mich unverständlich. Daneben, auf Deine Aussage bezogen, kenne ich keine Verordnung die festlegt daß auf solchen Gewässern das Mitführen einer Rettungsweste vorgeschrieben ist. (Nicht daß ich den Sinn von Rettungswesten in Frage stelle, ich selbst fahre nie "ohne"). Vielleicht kannst Du mich ja über diese Verordnung aufklären. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#27
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Beiuns hieß es 2008 noch, wir müssten unseren Paddelbooten einen "Namen" geben und den Namen und Verein des Inhabers innen rein schreiben.
In welcher Vorschrift das steht, habe ich aber nicht hinterfragt... Mein Boot heisst seitdem "Hrungnir"...
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#28
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Hallo Klaus, das ist mir von früher auch bekannt, diese Regelung besteht aber seit September 2006 nicht mehr, zumindest nicht für "Kleinstfahrzeuge". Um Links zu sehen, bitte registrieren"Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt, muss sein Kleinfahrzeug mit einem gültigen amtlich anerkannten Kennzeichen versehen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen.
Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennung Das mit der 500-Euro-strafe muß also schon einige Jahre her sein. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#29
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Tja. jetzt ist es zu spät. Jetzt steht "Hrungnir" groß auf meinem Prijon...
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#30
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Huch, habe jetzt nochmal im Kanuforum nachgeforscht, und da folgendes gefunden:
Um Links zu sehen, bitte registrieren siehe dort Beitrag 2, mit folgendem Link: Um Links zu sehen, bitte registrieren siehe dort § 2.02 Nach dieser zuletzt 2008 geänderten Vorschrift muss alles ausser einem Surfbrett - also auch ein Paddelboot - gekennzeichnet sein... Zitat:
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
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