Zitat:
Zitat von KlausB
......................dann ist das schon eine vollendete fahrlässige Körperverletzung.
.
|
Klaus,
wenn sie ein eindeutiges Signal gesetzt haben, dann gehe ich mit Dir konform. Wenn Sie aber das getan haben, was man häufiger beobachtet (kreuzen vor einem Berufsschiff, im toten Blickwinkel fahren....) oder kein entsprechendes Hilfsmittel (Fahne, Horn, Hände)einsetzten, dann sehe ich es anders.
Wer allerdings mit
richtigem (kein technisches Versagen) Spritmangel in der Fahrrinne liegen bleibt, dem gehört das selbe wie jemand der mit Spritmangel auf der Autobahn hängen bleibt, denn dann ist ein Verstoß gegen 1.04 und 1.18er der BinSchStrO.
Man muß jetzt mal abwarten, was die Ermittlungen sagen. Gottseidank ist es in dem Falle nur Sachschaden.
Gruß Hans