Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #3  
Alt 30.06.2012, 22:20
Benutzerbild von charlyxl
charlyxl charlyxl ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.10.2011
Beiträge: 99
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hi Leute,

da ich ja in Kürze meinen FB 1 mache und laut Homepage unseres Sponsors Martin man mit diesem Patent ja die Küste in Kroatien unsicher machen darf, bin ich durch den obigen Link etwas durcheinander.
Dort steht...
"SCHIFFSFÜHRUNG:

Der Skipper muss über einen entsprechenden amtlichen Befähigungsnachweis zum Führen des Schiffes verfügen - dies kann das amtliche kroatische Küstenpatent sein oder ein entsprechender amtlicher Bootsführerschein des Heimatlandes* des Skippers. *Für Österreicher wäre dies z.B. das Schiffsführerpatent für den Fahrtbereich 2 (od. höher) vom Verband des MSVÖ (für Motoryachten) oder..."

Heisst das jetzt das in Kroatien der FB1 nicht anerkannt wird und man nicht fahren darf ???
Grüsse Charly
Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:42 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com