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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

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  #1  
Alt 17.09.2012, 15:23
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Naja, das mit der CE finde ich schon gut, immerhin hat der Kunde jetzt Standards, nach denen er sich richten kann.
Obs manchmal übertrieben ist, ist eine andere Sache...
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  #2  
Alt 17.09.2012, 15:33
divefreak
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Naja, das mit der CE finde ich schon gut, immerhin hat der Kunde jetzt Standards, nach denen er sich richten kann.
Obs manchmal übertrieben ist, ist eine andere Sache...
Nur das diese Standards die Bits nicht wert sind mit denen sie aufm PC geschrieben wurden!

Mein Hauptboot wurde entworfen um damit 50-60 Meilen aufn Atlantik oder Pazifik raus zu fahren.

Aufgrund der Deckslenzer und des Kabinenverschlußes ist es aber nur max C laut CE....
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  #3  
Alt 18.09.2012, 20:08
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Hubert_69 Hubert_69 ist offline
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Nur das diese Standards die Bits nicht wert sind mit denen sie aufm PC geschrieben wurden!
CE B, wird sicher erst interessant wenn man einen Vericherungsschaden hätte
__________________
Gruß Hubert

Nuova Jolly


Klugscheissen, kann ich selbst
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  #4  
Alt 18.09.2012, 20:27
Benutzerbild von Oliver74
Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo

Zitat:
Zitat von Hubert_69 Beitrag anzeigen
CE B, wird sicher erst interessant wenn man einen Vericherungsschaden hätte
Es hilft sicherlich bei der Argumentation, falls man auf offenem Wasser einen Vollkaskoschaden hat.
---

Aber erstens ist die Wahrscheinlichkeit für Unfälle in Küstennähe eher höher (Untiefen, dichterer Verkehr, evtl brechende Wellen wegen geringer Wassertiefe)

Und zweitens ist der Kaskoversicherung das Fahrgebiet bekannt und schriftlich im Vertrag enthalten.
Wenn in diesem Gebiet tatsächlich ein Vollkaskofall eintreten sollte und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt (Wetterbericht eingeholt und beachtet, Boot+Ausrüstung in einem technisch guten Zustand),
dann würde ich es notfalls durchaus auf einen Prozess ankommen lassen.

Kennt jemand aus erster Hand einen Fall,in dem es wegen zu geringer CE-Kategorie zu einer Zahlungsverweigerung gekommen ist?
Das geistert immer als Argument für eine höhere Kategorie durch die Bootsfahrerkreise, aber ich habe noch nie von einem konkreten Fall gelesen.
Bis dahin fühle ich mich mit CE-C gut genug gerüstet

Viele Grüße,

Oliver
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  #5  
Alt 18.09.2012, 22:16
morbusdario morbusdario ist offline
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Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Hallo



Es hilft sicherlich bei der Argumentation, falls man auf offenem Wasser einen Vollkaskoschaden hat.
---

Aber erstens ist die Wahrscheinlichkeit für Unfälle in Küstennähe eher höher (Untiefen, dichterer Verkehr, evtl brechende Wellen wegen geringer Wassertiefe)

Und zweitens ist der Kaskoversicherung das Fahrgebiet bekannt und schriftlich im Vertrag enthalten.
Wenn in diesem Gebiet tatsächlich ein Vollkaskofall eintreten sollte und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt (Wetterbericht eingeholt und beachtet, Boot+Ausrüstung in einem technisch guten Zustand),
dann würde ich es notfalls durchaus auf einen Prozess ankommen lassen.

Kennt jemand aus erster Hand einen Fall,in dem es wegen zu geringer CE-Kategorie zu einer Zahlungsverweigerung gekommen ist?
Das geistert immer als Argument für eine höhere Kategorie durch die Bootsfahrerkreise, aber ich habe noch nie von einem konkreten Fall gelesen.
Bis dahin fühle ich mich mit CE-C gut genug gerüstet

Viele Grüße,

Oliver
Aus erster Hand nicht, aber aus dem Forum...zwar ging es nicht darum, dass die Vers. nicht zahlen wollte sondern, dass Zodiac nicht für den Schaden innerhalb der Garantiezeit aufkommen wollte...Jedenfalls geht es auch darum, dass das Boot B hat und der Schaden auf der Donau passierte.....

siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren hier geht es um den User Abtaucher...

lg

Dario
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  #6  
Alt 18.09.2012, 22:34
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo,

die Zodiac Geschichte ist aber eine andere Sache. Hier hat die höhere Kategorie nicht in der Argumentation mit dem Hersteller geholfen.So gesehen also egal, ob B oder C

Zudem haben auch schon ganz andere Boote Schläuche verloren, nur behandeln andere Hersteller die betroffenen Kunden besser und geschickter...

Viele Grüsse,

Oliver
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  #7  
Alt 18.09.2012, 23:37
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Hubert_69 Hubert_69 ist offline
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Ich dachte da eher an einen Motorbrand oder Feuer an Bord
Die Sicherheitsausrüstung für das befahren der 12SM Grenze ist ja zudem reichhaltiger
Ich bin eigendlich nicht übervorsichtig und sicher kein heiliger. Man sollte sich als Bootsführer nur im klaren sein das man die Verantwortung für die Insassen trägt Bootsschäden am eigenen Boot...pille palle, bei Personenschäden kanns richtig teuer werden. Und dann zeig mir mal eine Versicherung die sich nicht " drücken " will
Die 3Sm Grenze reicht mir eigendlich, oder besser gesagt hab ich mir da noch nie gedanken darüber bemacht

Wegen den Kosten, die CE - C wird der Hersteller auch ablegen müssen, oder wird die pauschal vergebnen für alles was schwimmt ?

So wies aussieht gibts tatsächlich einige Hersteller die <5m CE - B haben
Warum das Zar 47 die CE-B nicht abgelegt und begnügt sich mit CE-C
__________________
Gruß Hubert

Nuova Jolly


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  #8  
Alt 19.09.2012, 07:30
divefreak
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Zitat von morbusdario Beitrag anzeigen
Jedenfalls geht es auch darum, dass das Boot B hat und der Schaden auf der Donau passierte.....
Gibt noch mehr Beipiele wo sich Cat B Boote auf Flüssen oder der Ostsee zerlegt haben. Rumpfbrüche usw....

Während Cat C Boote der gleichen Werft im gleichen Revier halten.

Kurze Steile Wellen mit kurzer Periode sind nunmal was ganz ganz anderes wie langgestreckte "Ozean" Wellen....

Ein Boot das mit Hack klar kommt wird in der langestreckten Welle kaum Probleme haben. Umgekehrt sieht das ganz anders aus!

Ein Geländewagen fährt auch auf ner Autobahn, eine Limousine wiederum fährt aber nicht im Gelände
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