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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Ja du brauchst die Konformitätserkärung bei der Anmeldung. Ohne Konformitätserklährung von Boot und Motor bekommst Du dein Boot nicht angemeldet. Es sei denn, Dein Boot und Motor sind beide so alt, das es so etwas damals noch nicht gab. Was ich aber nicht annehme.
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Grüße vom Muldepiraten Christian Um Links zu sehen, bitte registrieren BH-S 800 mit Johnson 70 PS mit Powertrim , BH-S 800 mit Volvo Penta ML 450, BH-S 380 mit Evinrude 25 PS |
#2
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In D geht das auch ohne CE.
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#3
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Wenn du nur in und um Weener auf der Ems unterwegs bist musst du gar nix anmelden (ausser "Wassermotorräder"), weil die Ems da eine Seeschifffahrtsstrasse ist. "Schiffname"
![]() Falls du doch woanders fahren möchtest: Ich würde einfach beim zuständigen WSA anrufen und fragen,was ich brauche. Für dich müsste das Emden sein. Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#4
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Hier die Erkärung zur Konformitätserkärung vom WSA
Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#5
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Hallo Christian
Etwas Offtopic: In dem Schreiben der WSV Koblenz ist aber durchwegs nur von einer Konformitätserklärung für das Boot die Rede. Wie schon mal woanders geschrieben, hat diese Erklärung von mir beim WSA Nürnberg keiner für den Motor sehen wollen, nur für's Boot selber. Gruß Ulf |
#6
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Dann sei froh, im Dresden beim WSA mußte ich beide vorlegen.
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#7
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Hallo Klaus,
natürlich gibt es für Dein Bombard Max3 eine CE-Konformitätserklärung! ![]() Wenn Du diese nicht automatisch mit der Fertigungsnummer von Deinem Händler beim Kauf mitbekommen hast, dann hat er sich die Arbeit eingespart diese von dem Importeur mitanzufordern. Bitte gehe Deinen Händler diesbezüglich nochmal an, denn nur er kann diese passend zu Deinem Boot liefern. Ev. dürfte diese aber jetzt ein Obulus kosten. ![]() Hast Du das Boot privat gekauft, dann bleibt Dir nur die Möglichkeit den Importeur direkt anzuschreiben. ![]() |
#8
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Dann muss Nürnberg noch mal in Sachen Richtlinie 94/25/EG geschult werden. Es reichen Kapitel 1 (IV) und 2. ![]() ![]() ![]() Hans |
#9
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Ja das geht, wenn Dein Boot BJ vor 1998 ist, oder ein Eigenbau den Du dann 5 Jahre selbst nutzen mußt ohne ihn zu verkaufen. Ansonsten geht es nicht egal was für Aussagen hier herumschwirren.
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