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Alt 02.01.2015, 20:29
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von el greco Beitrag anzeigen
Also,
1. wenn es unter 7,5 m ist, ist es kein Fahrzeug, deshalb gilt diese Bestimmung nicht.

2. Wenn es ein Neufahrzeug (Autos, Flugzeug oder Schiff(Schiff ab 7,50 m Länge) wäre, würdest Du beim Export die Mehrwertsteuer, die gem. Rechnung bezahlt wurde an der Grenze vom Kaufland wieder bekommen und dann müsste das Boot in Deinen Land versteuert werden.
Fazit:
Keine Doppelbesteuerung und in Deinem Fall erst garnicht
Ab 7,50 m Länge kann man ein Neuboot auch in D mit der UST (IFA in Italien ) versteuern als Privatmann und bekommt vom einheimischen Finanzamt dazu auf Antrag eine extra Steuernummer. Man muß jedoch wählen ob in Italien oder in Deutschland versteuert werden soll, damit die richtigen Papiere ausgestellt werden können. In Italien werden 20 % versteuert, derweil es in Deutschland noch 19% vom Kaufwert sind.

Eine Versteuerung in Italien mit Rückerstattung an der Grenze und anschließender Versteuerung in D ist meines Wissens innerhalb der EU nicht vorgesehen.
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