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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 13.09.2016, 12:36
Benutzerbild von Hansi
Hansi Hansi ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von schwarzwaelder50 Beitrag anzeigen
[SIZE="3"]Da hat es ein Bootseigner nicht so genau genommen mit dem TÜV vom Trailer.

ps. bin sonst brav.


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Hallo Markus

dass behaupten doch alle
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Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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  #2  
Alt 13.09.2016, 20:37
Benutzerbild von roehrig
roehrig roehrig ist offline
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Boot Infos

Da geilen sich ein paar Sherrifs dran auf.
Wenn es die Bußgeldstelle nicht einstellt, dann spätestens der Richter. Mehr wie eine Ordnungswidrigkeit ist es nicht.

Zur Prüfstelle darf man fahren, egal wie lange die Hauptuntersuchung abgelaufen ist!

HU darf nur auf zugelassenen Prüfplätzen abgenommen werden. Wie die aussehen müssen und wie die Zulassung läuft steht in der Prüfplatzverordnung.

Ideale Vorgehensweise in einem solchen Fall: vorher einen Termin bei der Prüforganisation mit öffentlichem Auftrag vereinbaren und sich zeitlich davon nicht allzuweit entfernt bewegen.
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #3  
Alt 14.09.2016, 08:40
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ad-mh ad-mh ist offline
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Boot Infos

Und?

Als wir unser Wiking von GE nach MH transportieren mussten, hatten wir folgende Situation:
Wiking Bj. 2000 und Trailer Bj. 1992 (vom vorherigen Seetörn, bei dem sich der Boden aufgelöst hatte).
Der Trailer hatte ein grünes Kennzeichen, war angemeldet und seit Anmeldung nie zum TÜV, da er immer mit Boot unter einem seitlich geschlossenen Carport gestanden hat. Das Mustergutachten für den Trailer war vorhanden (Es gibt also keine ZB II/Brief), die Papiere (ZB I/Schein) über die Jahre allerdings verlegt, also weg.
Der Trailer ist zwar Bj. 1992 aber praktisch neu.

Das Boot wurde für den Urlaub immer zerlegt. Die Familie hatte einen Wohnwagen. Der Trailer wurde nur zum Unterstellen genutzt.

Wie nun überführen?
Kennzeichen abschrauben und durch geliehenes Händlerkennzeichen ersetzen ist verboten, da ein angemeldetes Fahrzeug nicht mit roten Kennzeichen betrieben werden darf.
Also mit bekanntem Händler gesprochen, mündlich einen Termin für die HU vereinbart und abgesprochen, dass ich ihm den Trailer am Sonntag auf den Hof stelle.
Dann war da noch das Problem, dass der Prüfer den Trailer ohne Boot sehen wollte.

Irgendwie haben wir das Problem dann doch gelöst.
Im Endeffekt habe ich Ersatzpapiere und direkt die 100er Zulassung bekommen. Bei der Zulassungsstelle waren die Trailerdaten nicht im System. Es musste daher eine alte Bibel geholt und eifrig geblättert werden.
Wie ich das Problem neue HU und fehlende Papiere gelöst habe, weiß ich nicht mehr genau (HU ohne Papiere nicht möglich / neue Papiere ohne vorherige HU nicht möglich) es war jedenfalls einiges an Telefonaten nötig.
__________________
Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas

Geändert von ad-mh (14.09.2016 um 08:47 Uhr)
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  #4  
Alt 14.09.2016, 11:59
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
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Boot Infos

Meines Wissens beträgt die Höchsstrafe dafür 80 Euro und einen Punkt.

hatte ich schon mal...
wurde aber eingestellt weil es sich um eine Überführungsfahrt zum Hersteller handelte...
Da reicht eine Bescheinigung des Herstellers.
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #5  
Alt 14.09.2016, 12:05
Benutzerbild von Comander
Comander Comander ist offline
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Boot Infos

ich denke auch dass man hier mit 2erlei Maß rechnen kann. Der Eigner hätte bestimmt den TüV nachgeholt, er hatte halt Pech gehabt.Eine Verwarnung sollte genügen denke ich....und eine Frist zum TüV......
__________________
und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry

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