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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Zitat:
dass behaupten doch alle ![]() ![]() ![]()
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Gruß vom Opa Hansi ![]() ![]() ![]() ![]() Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#2
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Da geilen sich ein paar Sherrifs dran auf.
Wenn es die Bußgeldstelle nicht einstellt, dann spätestens der Richter. Mehr wie eine Ordnungswidrigkeit ist es nicht. Zur Prüfstelle darf man fahren, egal wie lange die Hauptuntersuchung abgelaufen ist! HU darf nur auf zugelassenen Prüfplätzen abgenommen werden. Wie die aussehen müssen und wie die Zulassung läuft steht in der Prüfplatzverordnung. Ideale Vorgehensweise in einem solchen Fall: vorher einen Termin bei der Prüforganisation mit öffentlichem Auftrag vereinbaren und sich zeitlich davon nicht allzuweit entfernt bewegen.
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! ![]() |
#3
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Und?
Als wir unser Wiking von GE nach MH transportieren mussten, hatten wir folgende Situation: Wiking Bj. 2000 und Trailer Bj. 1992 (vom vorherigen Seetörn, bei dem sich der Boden aufgelöst hatte). Der Trailer hatte ein grünes Kennzeichen, war angemeldet und seit Anmeldung nie zum TÜV, da er immer mit Boot unter einem seitlich geschlossenen Carport gestanden hat. Das Mustergutachten für den Trailer war vorhanden (Es gibt also keine ZB II/Brief), die Papiere (ZB I/Schein) über die Jahre allerdings verlegt, also weg. Der Trailer ist zwar Bj. 1992 aber praktisch neu. Das Boot wurde für den Urlaub immer zerlegt. Die Familie hatte einen Wohnwagen. Der Trailer wurde nur zum Unterstellen genutzt. Wie nun überführen? Kennzeichen abschrauben und durch geliehenes Händlerkennzeichen ersetzen ist verboten, da ein angemeldetes Fahrzeug nicht mit roten Kennzeichen betrieben werden darf. Also mit bekanntem Händler gesprochen, mündlich einen Termin für die HU vereinbart und abgesprochen, dass ich ihm den Trailer am Sonntag auf den Hof stelle. Dann war da noch das Problem, dass der Prüfer den Trailer ohne Boot sehen wollte. Irgendwie haben wir das Problem dann doch gelöst. ![]() Im Endeffekt habe ich Ersatzpapiere und direkt die 100er Zulassung bekommen. Bei der Zulassungsstelle waren die Trailerdaten nicht im System. Es musste daher eine alte Bibel geholt und eifrig geblättert werden. Wie ich das Problem neue HU und fehlende Papiere gelöst habe, weiß ich nicht mehr genau (HU ohne Papiere nicht möglich / neue Papiere ohne vorherige HU nicht möglich) es war jedenfalls einiges an Telefonaten nötig.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas Geändert von ad-mh (14.09.2016 um 08:47 Uhr) |
#4
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Meines Wissens beträgt die Höchsstrafe dafür 80 Euro und einen Punkt.
hatte ich schon mal... wurde aber eingestellt weil es sich um eine Überführungsfahrt zum Hersteller handelte... ![]() Da reicht eine Bescheinigung des Herstellers.
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![]() ![]() LG Gernot |
#5
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ich denke auch dass man hier mit 2erlei Maß rechnen kann. Der Eigner hätte bestimmt den TüV nachgeholt, er hatte halt Pech gehabt.Eine Verwarnung sollte genügen
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas ![]() Gruß Harry ![]() Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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