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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 14.09.2016, 11:59
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
Dalmatiner
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Beiträge: 6.943
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Boot Infos

Meines Wissens beträgt die Höchsstrafe dafür 80 Euro und einen Punkt.

hatte ich schon mal...
wurde aber eingestellt weil es sich um eine Überführungsfahrt zum Hersteller handelte...
Da reicht eine Bescheinigung des Herstellers.
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #2  
Alt 14.09.2016, 12:05
Benutzerbild von Comander
Comander Comander ist offline
Jollisti und Tourenfahrer
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Registriert seit: 21.01.2006
Beiträge: 15.901
abgegebene "Danke": 827

Boot Infos

ich denke auch dass man hier mit 2erlei Maß rechnen kann. Der Eigner hätte bestimmt den TüV nachgeholt, er hatte halt Pech gehabt.Eine Verwarnung sollte genügen denke ich....und eine Frist zum TüV......
__________________
3 Dinge braucht der Mann:
einen vollen Tank
ein gutes Fahrwasser
und Zeit das zu genießen

Gruß Harry
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