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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Meines Wissens beträgt die Höchsstrafe dafür 80 Euro und einen Punkt.
hatte ich schon mal... wurde aber eingestellt weil es sich um eine Überführungsfahrt zum Hersteller handelte... ![]() Da reicht eine Bescheinigung des Herstellers.
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![]() ![]() LG Gernot |
#2
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ich denke auch dass man hier mit 2erlei Maß rechnen kann. Der Eigner hätte bestimmt den TüV nachgeholt, er hatte halt Pech gehabt.Eine Verwarnung sollte genügen
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3 Dinge braucht der Mann: einen vollen Tank ein gutes Fahrwasser und Zeit das zu genießen Gruß Harry |
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