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Computer/Digicams/Auto... Alles was mit unseren anderen Lieblingsspielzeugen zu tun hat. |
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#26
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Tja, was soll ich noch sagen, wir sind halt so lange Jahre gefahren. Und das legal.
Muss aber korrigieren. Der Rekord zog 5 Jahre nur knappe 2t, und dann nochmal 3 jahre das grosse Boot. Dann uebernahm den Job ein Ford mit 120PS. Der Rekord war zum Schluss genauso lang wie vorher und hatte immerhin 250000km am Tacho. Im uebrigen, natuerlich darfst du auch in D einen Haenger an ein Zugfahrzeug haengen der ein vielfaches des Zugfahrzeugs wiegt. Sonst wuerden 99% der LKW's nicht unterwegs sein. Aktiv mitbremsen muss er. Nur darum gehts. Die Hydrauliksache ist hier ja auch nicht mehr zulaessig. Heute geht das nur mehr mit Druckluft. was aber zu aufwendig ist. Zum Seitenwind, was solls. Ein leichter Wohnwagen reisst dich eher weg als das schwere Boot. Entlang der Kuestenstrasse in HR lagen frueher genug Wohnwägen im Wasser auf Grund :) Glaub mir, das war, zumindest in unserem Verein, voellig normal und weit verbreitet. Ich kenns garnicht anders. cu martin PS: Gilt uebrigens immer noch. Hab ich gerade beim MSVÖ gefunden: Klasse "BE" oder "CE" Anhänger auflaufgebremst: Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges muss mindestens so groß, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers sein. Beispiel: (Zugfahrzeug 2.200 kg hzGG, Anhänger 2.000 GG) Anhänger druckluftgebremst (o. gleichwertig): Es darf grundsätzlich jeder Anhänger mitgeführt werden. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte spielt keine Rolle. |
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