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#1
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Trailer aus GB und Zulassung in D
Hallo,
bin momentan am Endspurt wegen einem Trailer. Habe jetzt einen 1800 KG Doppelachser von de Graaff aus Bj. 2009 angeboten bekommen. Muss ich an diesem Trailer für den deutschen TÜV noch irgendwelche umbauten vornehmen ?????? Er hat CE-Zertifizierung was für mich bedeutet er hat eine Zulassung in der ganzen EU. Sehe ich das richtig ????
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Grüße Denny und Hartmut |
#2
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hallo,
ich sehe keine seitenstrahler, da kommt es auch auf die gesammtlänge an, ab einer gewissen länge brauch man in d seitenlicht, kennzeichbeleuchtung fehlt glaube ich auch, und das eine rücklicht wird zuweit innen sitzen, Um Links zu sehen, bitte registrieren Geändert von haschibischel (17.01.2009 um 12:47 Uhr) |
#3
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Hallo Hartmut,
die notwendigen Kriterien erfährst du sicher bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Ich denke aber es wird nicht sehr schwierig werden den Trailer für Deutschland Fit zu bekommen. GB ist ja auch in der EU. Schöner wär mal zu erfahren was drauf ist. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#4
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Zitat:
LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#5
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Hallo Reini,
bist nicht up to date, Profilbild ist doch schon geändert
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Grüße Denny und Hartmut |
#6
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Doch, doch habs ja schon rausgefunden. hihiiiii
Gratuliere lg reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#7
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Hallo Hartmut,
kann hier Torsten nur bestätigen, die gesamte Seitenbeleuchtungen am Rahmen fehlen, damit entspricht dieser Trailer bestimmt nicht den EU-Vorschriften für gebremste Trailer. Außerdem sollten alle wichtigen Teile so Auflaufkupplung, Achse (Achsen), Bremsachsberechnungen (vom Trailer-Hersteller!) und deren Auslegungen den EU-Vorschriften entsprechen, somit auch die EU Schlangenlinien Kennnummer haben, sonst darfst Du teuer umbauen lassen! Auch benötigt die Bremsanlage eine Rückfahrautomatik, sonst wird es garnichts mit der TÜV-Abnahme für die Zulassung. In D gehören auch zwei Keile dazu mit Halterungen am Trailer, und alle Lampen müssen die innerhalb der EU vereinbarten Leistungen haben, auch an der Lichtleiste hinten. Also Vorsicht, eine CE-Zertifizierung aus GB sagt überhaupt nichts aus, da die dort ihren "eigenen Brei" anmischen. Es muß eine EU-Homologation im Zulassungspapier vorliegen, und wegen der schon fehlenden Seitenbeleuchtung hat dieser Trailer keine EU-Homologation. Die CE-Zertifizierung ist nur eine Hersteller Erklärung für Qualitätsarbeit, nix mehr. Habe noch keinen guten englischen Trailer gesehen, der eine EU-Homologation gehabt hätte. Eine einfache TÜV-Abnahme ohne Nachrüstungen oder Umrüstungen liegt bei ca. € 80 - 100,00 . Dazu kommen dann die Zulassungskosten bei der Zulassungsstelle mit dem Nummerschild um die € 50,00. Ist der Trailer nagelneu, so kannst Du direkt bei Deiner Zulassungsstelle ohne TÜV zulassen, aber Du brauchst vom Hersteller in UK unbedingt ein EU-Homologationspapier! |
#8
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WIE WAHR und das gilt nicht nur für Bootsanhänger
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#9
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Mein alter Dixxon Bate! Hatte mit der Zulassung keine Probleme. Wobei der auch Seitenlichter, Kennzeichenbeleuchtung und Keile hatte.
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#10
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@ Torsten
Danke für den Link zum TÜV. Wenn ich das aber richtig verstehe sind nicht unbedingt "Begrenzungsleuchten" seitlich am Trailer pflicht, sondern es genügt wohl diese mit reflektierenden Streifen kenntlich zu machen. Zitat aus dem TÜV Link: Vom Gebotenen zum Zulässigen: Zwei Spurhalteleuchten, die weißes Licht nach vorne abstrahlen, dürfen zusätzlich am hinteren Ende der Anhänger-Längsseiten montiert werden. Bei Anhängern über sechs Meter Länge ist auch eine ergänzende Markierung ihres Umrisses mit reflektierenden Streifen in Weiß oder Gelb erlaubt ("Konturmarkierung"). Dann sind die Vorgaben des StVZO-Paragraphen 53, Absatz 10, und der ECE-Regelung Nr. 104 zu beachten. Manchmal frage ich mich sind wir durch die EU denn nun näher zusammen gerückt oder nicht
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Grüße Denny und Hartmut |
#11
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hallo,
ich bin mir nicht sicher, hängt glaube ich von der länge ab, kann morgen einen freund fragen der ist fahrzeugbau meister, ich bin zulange raus, leider |
#12
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Hallo,
wichtig ist eigentlich nur die Bremsanlage. Ist eine Berechnung vorhanden oder nicht? Am Besten natürlich, wenn die Anlage von Peitz, Kober usw wäre. Sonst gibt es ein Problem, und der Tüv muss alles nachrechnen. Nebelschlussleuchte hinten dran und Refelktoren in gelb seitlich alle 2 Meter aufkleben. Ich hab dieses Jahr schon 2 Trailer ohne Papiere TÜV gemacht und war nach 30 Minuten fertig. Vielleicht bekommst Du eine EC Konformitätserklärung mit, dann kannst Du den Trailer sofort zulassen. Muss nur eine normale HU gemacht werden. Gruss Micha |
#13
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Erst mal vielen Dank für die Antworten.
Habe den Trailer bei de Graaff bestellt. Was eventuell geändert werden muss wird mir der deutsche TÜV schon sagen. Kann den Hersteller vom Service her nur empfehlen. Hatte eine Handynummer wo ich meinen Ansprechpartner auch am Wochenende erreichen kann und der Trailer wird von de Graaff auch noch direkt nach Portsmouth geliefert.
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Grüße Denny und Hartmut |
#14
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Prima Hartmut
ich weiss warum Dir der de Grasff so gut gefällt - passt farblich prima zum Boot Auf jeden Fall drück ich Dir für die Überführung von Boot und Trailer die Daumen
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_______________________ Gruss Jörg |
#15
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Zitat:
Aber warum machst Du dem britischen hersteller nicht die Auflage den Trailer nach Euro-Normen zu bauen? Wenn es ein namhafter hersteller ist, dann wird er diese Forderung erfüllen können. Dann kannst Du mit den Zulassungspapieren mit EU-Homologation direkt zur deutschen Zulassungsstelle gehen und die Zulassung (Haftversicherung nicht vergessen!) durchführen und das Nummerschild besorgen und dann den Trailer in UK holen. Den deutschen TÜV brauchst dann nicht mehr. Nur wenn der Trailer nicht diese EU-Homologation hat mußt Du über den TÜV auch bei Neu-Bestellung, und das kann teuer werden. Mensch, jetzt ist aber Eile angesagt mit der Nachreichung der Kaufauflage, damit das noch richtig klappt! |
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