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| Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Zitat:
Dann fällst du ja in Slowenien und Kroatien in das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot (max. 14m).
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#2
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Zitat:
?
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#3
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die 12 m beziehen sich auf EINZELFAHRZEUGE:
Um Links zu sehen, bitte registrieren (Punkt (3) 1) bei Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) gilt eine Gesamtlänge von 18m (Punkt (4) 3) in Österreich sind es 18,75 m |
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#4
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Um Links zu sehen, bitte registrieren
Noch mehr Wissen: Um Links zu sehen, bitte registrieren In §32Abs4, Ziff.3 findet man für uns relevante Daten. Ralf, seit wann muß man sich bei der Zulassung eines Anhängers auf ein Zugfahrzeug festlegen ??? - Ist also wirklich dummes Zeug ! Ferner ist eine Überwachung des fließenden Verkehrs nicht Aufgabe einer Zulassungsstelle, sondern der Polizei in Zusammenarbeit mit Prüforganisationen mit öffentlichem Auftrag (Sachverständige TÜV, Dekra etc.). Die untere Verkehrsbehörde ist nur für ruhenden Verkehr zuständig. Hier ist nicht klar, ob die StVZo immer greift, denn im Gesetz heißt es "in Verkehr bringen"... Hat der Landkreis den Anhänger nun zugelassen oder nicht ???
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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#5
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Hallo Ralf,
da hat jemand die maximal zulässige Hängerlänge mit der maximal zulässigen Gespannlänge verwechselt. ![]() Hier ein Link mit den Angaben auch für andere EU Länder. Um Links zu sehen, bitte registrieren Lass uns mal wissen was dabei rauskommt. Viel Glück!
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Viele Grüsse Ralf « Eine falsche Ansicht zu widerrufen erfordert mehr Charakter, als eine zu verteidigen.» ![]() Schopenhauer
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#6
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Nein!
Gilt für jede Art von Gespannkombinationen. Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso Um Links zu sehen, bitte registrieren Gruß Werner |
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#7
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Danke schon mal an alle ...
Also, ich war heute beim TÜV und habe auch nachgefragt... Wie einige schon geschrieben haben, beziehen sich die 12,0 Meter auf ein Einzelfahrzeug. Liest man aber nur den einen Paragrafen, so kann man es leicht falsch deuten. Der Kollege vom TÜV sagte mir, dass die lesart sehr blöd ist (und wenn man keine Ahnung hat) es falsch interpretiert. Ich selbst hatte gestern nur mal den §32 und 70 überflogen. Hier mal ein Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung: 3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten: 1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - .............. 12,00 m, Das und bezieht sich halt auf beides Kraftfahrzeug und Anhänger, jedoch nicht auf die Kombination von beiden hintereinander gehängt. Das kommt erst etwas tiefer im Abschnitt woraus hervorgeht, dass die Kombination zusammen 18,0 Meter betragen darf. Also der Anhänger max. 12,0 Meter und das Zugfahrzeug dann max. 6,0 Meter (oder wie auch immer). Ich habe die entsprechenden Abschnitte vom Kollegen TÜV mitbekommen und er hat sie mir schön gelb markiert... Jetzt kann ich nun inn Ruhe morgen losfahren und den Trailer nächste Woche abholen....puh, das war mal wieder was. Anmerkung vom Sachverständigen: "Das war wohl wieder ein neuer vom Landreis?" Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten... Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße. Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...).
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Viele Grüße aus Niedersachsen Ralf
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#8
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Zitat:
Lass dir das mal schriftlich geben
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#9
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in Österreich
Es gelten laut Fahrschulbuch eine Gesamtlänge von 18,75 m, Lkw bis 3,5 t haben kein Wochenend- fahrverbot, auch nicht mit Trailer. Den dann darf man ja eh nicht mehr wie 7 t haben.
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liebe Grüße Michaela Das Kerlchen ist der meine........ |
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#10
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Ralf braucht aber im A für sein 3,8 t GG WOMO eine Go-Box für die Autobahn!
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#11
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Zitat:
Gruß Jürgen
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
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#12
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Zitat:
reisebusse sieht man doch auch mit 100km/h anhängern. ich hatte das so verstanden das der anhänger nich mehr als 3,5 t haben darf. habe es aber noch nicht geprüft,da für mich nicht relevant. |
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#13
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Zitat:
![]() Hab gerade eben noch einmal gemessen, komme auf 13,7m fahrfertig, wobei ich jetzt hoffe, dass nicht die Länge aus den Papieren gilt, da diese dann über 14m wäre (Lichtleiste ist weiter ausziehbar). Wobei das sicherlich für einige Womo-Fahrer eng wird und vermutlich auch nicht bekannt war.
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#14
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Zitat:
Das ist ja derart konfus geschrieben, dass alle möglichen Auslegungen möglich sind.... In Slowenien herrscht ein LKW-Fahrverbot, genauso wie in vielen anderen europäischen Staaten, Womos fallen sicherlich nicht darunter weil diese nicht für den Gütertransport bestimmt sind. Man sollte nicht immer alles gleich für bare Münze nehmen, was man im Internet so findet ![]() Übrigens: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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#15
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Zitat:
Ist schon mal jemand am Sonntag deswegen angehalten worden? Ich kenne niemanden... ![]() Dafür weiß ich jetzt das bei Zagreb ein BMW Videowagen unterwegs ist. Wollte schon immer mal ein Video von meinem Auto sehen... 165 bei 130 macht 500 Kuna...
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Es is ja immer was..... ![]() LG Gernot |
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