Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Campingecke

Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.03.2012, 00:17
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 05.07.2005
Beiträge: 268
abgegebene "Danke": 0


Zitat:
Zitat von brando Beitrag anzeigen
Das wäre mir auch neu und ich kann mir das nicht vorstellen.

Ich bin aber morgen beim TÜV und werde mal nachfragen.

Mein Gespann ist auch 15m.

Dann fällst du ja in Slowenien und Kroatien in das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot (max. 14m).
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.03.2012, 08:28
Bäriger
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Dann fällst du ja in Slowenien und Kroatien in das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot (max. 14m).
...aber doch nur für LKW ?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.03.2012, 10:01
Benutzerbild von Phelipe123
Phelipe123 Phelipe123 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 118
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

die 12 m beziehen sich auf EINZELFAHRZEUGE:

Um Links zu sehen, bitte registrieren (Punkt (3) 1)

bei Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) gilt eine Gesamtlänge von 18m (Punkt (4) 3)

in Österreich sind es 18,75 m
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.03.2012, 10:02
Benutzerbild von roehrig
roehrig roehrig ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 5.004
abgegebene "Danke": 14

Boot Infos

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Noch mehr Wissen:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

In §32Abs4, Ziff.3 findet man für uns relevante Daten.



Ralf, seit wann muß man sich bei der Zulassung eines Anhängers auf ein Zugfahrzeug festlegen ??? - Ist also wirklich dummes Zeug !
Ferner ist eine Überwachung des fließenden Verkehrs nicht Aufgabe einer Zulassungsstelle, sondern der Polizei in Zusammenarbeit mit Prüforganisationen mit öffentlichem Auftrag (Sachverständige TÜV, Dekra etc.). Die untere Verkehrsbehörde ist nur für ruhenden Verkehr zuständig. Hier ist nicht klar, ob die StVZo immer greift, denn im Gesetz heißt es "in Verkehr bringen"...

Hat der Landkreis den Anhänger nun zugelassen oder nicht ???
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28.03.2012, 12:36
Benutzerbild von SeaHawk
SeaHawk SeaHawk ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 09.03.2011
Beiträge: 356
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Ralf,

da hat jemand die maximal zulässige Hängerlänge mit der maximal zulässigen Gespannlänge verwechselt.

Hier ein Link mit den Angaben auch für andere EU Länder.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Lass uns mal wissen was dabei rauskommt.

Viel Glück!
__________________
Viele Grüsse
Ralf



« Eine falsche Ansicht zu widerrufen erfordert mehr Charakter, als eine zu verteidigen.»
Schopenhauer
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 28.03.2012, 15:01
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 05.07.2005
Beiträge: 268
abgegebene "Danke": 0


Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
...aber doch nur für LKW ?
Nein!


Gilt für jede Art von Gespannkombinationen.

Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Gruß Werner
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 28.03.2012, 15:55
Benutzerbild von super-groby
super-groby super-groby ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 04.04.2010
Beiträge: 325
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Danke schon mal an alle ...
Also, ich war heute beim TÜV und habe auch nachgefragt...
Wie einige schon geschrieben haben, beziehen sich die 12,0 Meter auf ein Einzelfahrzeug. Liest man aber nur den einen Paragrafen, so kann man es leicht falsch deuten. Der Kollege vom TÜV sagte mir, dass die lesart sehr blöd ist (und wenn man keine Ahnung hat) es falsch interpretiert. Ich selbst hatte gestern nur mal den §32 und 70 überflogen.

Hier mal ein Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung:

3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:

1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - .............. 12,00 m,

Das und bezieht sich halt auf beides Kraftfahrzeug und Anhänger, jedoch nicht auf die Kombination von beiden hintereinander gehängt. Das kommt erst etwas tiefer im Abschnitt woraus hervorgeht, dass die Kombination zusammen 18,0 Meter betragen darf. Also der Anhänger max. 12,0 Meter und das Zugfahrzeug dann max. 6,0 Meter (oder wie auch immer).

Ich habe die entsprechenden Abschnitte vom Kollegen TÜV mitbekommen und er hat sie mir schön gelb markiert...

Jetzt kann ich nun inn Ruhe morgen losfahren und den Trailer nächste Woche abholen....puh, das war mal wieder was.


Anmerkung vom Sachverständigen: "Das war wohl wieder ein neuer vom Landreis?"

Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten...

Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße.

Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...).
__________________
Viele Grüße aus Niedersachsen

Ralf
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 28.03.2012, 16:01
Bäriger
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von super-groby Beitrag anzeigen
Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten...

Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße.

Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...).
...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 28.03.2012, 17:41
Benutzerbild von Kerlcheline
Kerlcheline Kerlcheline ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 09.11.2010
Beiträge: 24
abgegebene "Danke": 1

Boot Infos

in Österreich

Es gelten laut Fahrschulbuch eine Gesamtlänge von 18,75 m, Lkw bis 3,5 t haben kein Wochenend- fahrverbot, auch nicht mit Trailer. Den dann darf man ja eh nicht mehr wie 7 t haben.
__________________
liebe Grüße
Michaela



Das Kerlchen ist der meine........
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 28.03.2012, 19:38
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Kerlcheline Beitrag anzeigen
Es gelten laut Fahrschulbuch eine Gesamtlänge von 18,75 m, Lkw bis 3,5 t haben kein Wochenend- fahrverbot, auch nicht mit Trailer. Den dann darf man ja eh nicht mehr wie 7 t haben.
Ralf braucht aber im A für sein 3,8 t GG WOMO eine Go-Box für die Autobahn!
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 28.03.2012, 19:55
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 723
abgegebene "Danke": 16

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben
Die 100 km/h Begrenzung kommt m. E. nicht wegen des Hängers, sondern wegen des zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs >3,8 t = LKW gleich 100 auf Autobahnen.
Gruß
Jürgen
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 28.03.2012, 20:32
Honky Honky ist offline
Kroatienfan
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 478
abgegebene "Danke": 2
2 erhaltene "Danke" in 1 Beitrag


Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben
bist du dir da sicher?
reisebusse sieht man doch auch mit 100km/h anhängern.
ich hatte das so verstanden das der anhänger nich mehr als 3,5 t haben darf.
habe es aber noch nicht geprüft,da für mich nicht relevant.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 28.03.2012, 15:56
Bäriger
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Nein!


Gilt für jede Art von Gespannkombinationen.

Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Gruß Werner
...man lernt halt immer wieder etwas dazu

Hab gerade eben noch einmal gemessen, komme auf 13,7m fahrfertig, wobei ich jetzt hoffe, dass nicht die Länge aus den Papieren gilt, da diese dann über 14m wäre (Lichtleiste ist weiter ausziehbar).

Wobei das sicherlich für einige Womo-Fahrer eng wird und vermutlich auch nicht bekannt war.
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 28.03.2012, 17:38
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Nein!


Gilt für jede Art von Gespannkombinationen.

Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Gruß Werner
Wenn ich mir die Österreichischen Bestimmungen so ansehe, würde ich diese Seite gleich mal vergessen.....
Das ist ja derart konfus geschrieben, dass alle möglichen Auslegungen möglich sind....

In Slowenien herrscht ein LKW-Fahrverbot, genauso wie in vielen anderen europäischen Staaten, Womos fallen sicherlich nicht darunter weil diese nicht für den Gütertransport bestimmt sind.
Man sollte nicht immer alles gleich für bare Münze nehmen, was man im Internet so findet

Übrigens:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 28.03.2012, 21:09
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
Dalmatiner
Treuesterne:
 
Registriert seit: 11.02.2004
Beiträge: 6.953
abgegebene "Danke": 158

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Wenn ich mir die Österreichischen Bestimmungen so ansehe, würde ich diese Seite gleich mal vergessen.....
Das ist ja derart konfus geschrieben, dass alle möglichen Auslegungen möglich sind....

In Slowenien herrscht ein LKW-Fahrverbot, genauso wie in vielen anderen europäischen Staaten, Womos fallen sicherlich nicht darunter weil diese nicht für den Gütertransport bestimmt sind.
Man sollte nicht immer alles gleich für bare Münze nehmen, was man im Internet so findet

Übrigens:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Kann mir auch nicht vorstellen das in Slowenien und Kroatien auf einmal was anderes zählen soll wie im Rest der EU.
Ist schon mal jemand am Sonntag deswegen angehalten worden?
Ich kenne niemanden...

Dafür weiß ich jetzt das bei Zagreb ein BMW Videowagen unterwegs ist.
Wollte schon immer mal ein Video von meinem Auto sehen...
165 bei 130 macht 500 Kuna...
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:03 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com