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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren.

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  #16  
Alt 05.07.2007, 00:20
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skymann1 skymann1 ist offline
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Hallo Dieter,
Du hast recht, wenn Du schreibst, das er eine EC-Kartenabbuchung nicht rückgängig zu machen ist, meines Wissens, aber ich bin kein Banker

Nur: Frankie hat am 1. 7. gepostet, das er vor ca. 3 Wochen den Force gekauft hat, wenn die Summe bis jetzt noch nicht abgebucht ist, spielen da vielleicht andere Vereinbarungen mit, von denen wir nichts wissen ("nehmen Sie ihn mit und probieren Sie ihn aus" oder so), so wäre das bei meinem Händler gelaufen.

Kein Händler verkauft was auf EC-Karte und hat fast 4 Wochen später noch nicht abgebucht wenn da nicht irgendwas abgemacht war, denke ich mal, oder hat das schon mal jemand erlebt?

Das der Volvo jetzt zerlegt ist, ja nun, die Teile die defekt sind, wird der Händler ja nicht absichtlich kaputtgemacht haben, es ist ja auch ein "alter Knabe", wenn er auch mit den Teilen vielleicht noch lief?

Ich hab´s schon 2 x erlebt, das ich nur eine Kleinigkeit nachsehen sollte und dann war doch wesentlich mehr, war so nicht zu merken, aber wie lange noch nicht?

Ich glaub halt immer noch an das gute im Menschen (auch Händler sind welche) und unterstelle dem Mann mal keine Absicht, ist halt einfach dumm gelaufen und er hat´s halt selber nicht gewußt, vielleicht!

Und das er ihn jetzt nicht auch noch zusammenbauen will, den alten, das kann ich verstehen, so wie das jetzt gelaufen ist.

Manchmal schaukelt sich so was einfach hoch, am Schluß sind alle beleidigt/verärgert weil jeder einen Schaden davongetragen hat.

Schade eigentlich!

Gruß Peter
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P.G.
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  #17  
Alt 05.07.2007, 10:24
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Hallo,

also ich muss zugeben, dass ich die ganze Geschichte auch nach deinem letzten Posting noch nicht wirklich verstanden habe. Da geht es mir wie Peter, ich kann nur mutmaßen, welchen Motor Du nun in welchem Zustand zu Hause hast.

Das solltest Du noch mal genau erklären, auch, was genau Du mit dem Händler vereinbart hast.

Was die Rechtsschutzversicherung angeht: Hier geht es doch gar nicht um ein Wasserfahrzeug, und irgendwelche Ansprüche, die sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben. Es geht um einen ganz simplen Kauf irgendeiner Sache (und das ist zufällig ein Motor für ein Wasserfahrzeug) und um Sachmängelgewährleistung.

Wenn Du von deiner Rechtsschutzversicherung schon ein ablehnendes Schreiben hast, dann poste doch bitte mal, was genau die geschrieben haben, und was genau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die für Dich gelten, drinsteht. So rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Versicherungsschutz gewähren müssen...

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #18  
Alt 05.07.2007, 11:05
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Peter und Klaus,

richtig, auch ich sehe da in den Abläufen etliche Unklarheiten, da Frankie hier etwas konfus berichtet.

Möglicherweise hat er den alten VOLVO-Archimedes Outboarder zurückgeholt und den Force dort gelassen. Dann wäre auch die ev. Zahlung per EC-Karte verständlich so als Sicherheit, und den bisher nicht abgebuchten Wert. Und es wäre auch verständlich das der Händler sauer ist, weil der Force nun einen Defekt hat.

Wenn das so wäre, dann könnte ein neues Gespräch mit dem Händler vielleicht so gestaltet werden, das Frankie dem Händler anbietet die Kosten für die Zerlegung des alten VOLVO-Archimedes abrechnet wenn er ihm den FORCE auf Vordermann bringen würde, denn schließlich kann er den Händler nicht einfach auf solchen Kosten sitzen lassen. So würde er auch den FORCE dann in der gewünschten Betriebssicherheit wieder bekommen und der Händler könnte ihn dann auch verrechnen.

Hmmm ... vielleicht wäre die Einfädelung des erneuten Gesprächs über den Juniorchef ein Weg um auf den Seniorchef zukommen zu können ohne Animositäten. Das dürfte aber sehr davon abhängen von den Kosten um den Force auf Vordermann zu bringen, ganz unabhängig davon wie der Schaden enstanden ist. Ev. wäre eine Beteiligung der halben Instandsetzungskosten-Kosten ein Weg als Angebot, das sollte aber erst angeboten werden wenn das Gespräch schwierig verläuft.

Sicher kann man auch juristisch vorgehen, das Gesetz bietet hier viele Möglichkeiten, aber was nützt es wenn die Lage sehr unklar ist und damit der Streit erst richtig los geht, dauert ev. sehr lange und dürfte auch beträchtliche Zusatzkosten auslösen mit einem unsicheren Ausgang und eher nach dem Motto aus Spesen nichts gewesen... Das sollte nicht das Ziel sein um eine schnelle und gegenseitige akzeptable und kostenfreundliche Lösung herbeizuführen. Ein freundschaftlicher Vergleich um es mal juristisch auszudrücken dürfte hier eher zum Ziel führen mit einem einsatzfähigen FORCE Outboarder, und um das geht es doch bei Frankie.
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  #19  
Alt 05.07.2007, 14:32
Awi
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Zitat:
Zitat von DieterM
Eine Abbuchung dieser EC-Karte wirst Du nur sehr schwer verhindern können, bitte erkundige Dich bei der Bank. Geld zurückzuholen halte ich für aussichtslos, wer hat Dir denn sowas erzählt? Nur bei einer autorisierten Bank-Abbuchung kannst Du diese rückgängig machen.
Woher hast du denn dieses Wissen? Ich habe in den vergangenen Jahren zwei Buchungen die bei Händlern über EC-Karte stattgefunden haben rückgängig gemacht. Das lief beide Male problemlos.
Gruß
Jörg
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  #20  
Alt 05.07.2007, 17:34
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von KlausB
Das solltest Du noch mal genau erklären, auch, was genau Du mit dem Händler vereinbart hast.

Was die Rechtsschutzversicherung angeht: Hier geht es doch gar nicht um ein Wasserfahrzeug, und irgendwelche Ansprüche, die sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben. Es geht um einen ganz simplen Kauf irgendeiner Sache (und das ist zufällig ein Motor für ein Wasserfahrzeug) und um Sachmängelgewährleistung.
Hallo Klaus,

also da muss man genau das Kleingedruckte des Vertrages lesen!

Bei uns steht da etwas drin, von Wasserfahrzeuge mit einer Leistung ab 40 PS (oder waren es 40 KW) sind nicht im Versicherungsumfang enthalten... dazu gehören nicht nur irgendwelche Ansprüche sie sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben, sondern auch um die Streitsache Wasserfahrzeug selbst, also Versicherung/Kauf/Verkauf, da ist nichts abgedeckt! Deswegen ändert man dann auch die Versicherung um, dass auch größere Boote mitversichert sind und das rechtzeitig.

Ein Rechtsstreit (womöglich noch im Ausland) ist mit sehr hohen Kosten verbunden und ohne Versicherung kann das sehr teuer werden. Aufgrund eines PKW-Unfalls in Spanien musste ich ja schon erleben, wie langwierig und vor allem wie problematisch das werden kann... da kam es übrigens nicht zum Rechtstreit, aber einen Rechtsanwalt brauchte ich trotzdem, der meine Rechte vertritt... im Ausland wird das Anwaltshonorar dann allerdings nicht von der gegn. Versicherung getragen, das musste dann die Rechtschutz begleichen!

Gruß Markus
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  #21  
Alt 05.07.2007, 18:14
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von Awi
Woher hast du denn dieses Wissen? Ich habe in den vergangenen Jahren zwei Buchungen die bei Händlern über EC-Karte stattgefunden haben rückgängig gemacht. Das lief beide Male problemlos.
Gruß
Jörg
Das ist ganz einfach erklärt und allgemeines Bankwissen, abgebuchte Beträge aus Kreditkarten Abwicklungen kannst Du nicht rückgängig machen als Kreditkartenbesitzer. Rückbuchungen aus Kreditkartenabbuchungen sind nur bei Bankfehlern möglich.

Das Du eine Rückbuchung erzielt hast, liegt sicher an anderen Gründen die aber hier nicht eruiert werden müssen, da es keine allgemeine Regel ist in dem Gebrauch von Kreditkarten.

Gerade Kreditkartenbezahlungen dienen den Verkäufern als absolute Bezahlungs-Sicherheit, und hier im Falle von Frankie diente die zumindest beim Verkäufer abgesteckte Kreditkarte als Zahlungssicherheit falls er mit dem Motor nicht zurückgekommen wäre.

Offen bleibt, was bei Frankies Geschichte nun der Händler macht, der bisher anscheinend die Möglichkeit des Betragabbuchens aus der Kreditkarte nicht genutzt hat. Auch ist offen was nun Frankie weiter macht und was an seiner Geschichte stimmt. Aber da kenne wir hier die Hintergründe zuwenig.
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  #22  
Alt 05.07.2007, 18:28
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Zitat:
Zitat von DieterM
Das ist ganz einfach erklärt und allgemeines Bankwissen, abgebuchte Beträge aus Kreditkarten Abwicklungen kannst Du nicht rückgängig machen als Kreditkartenbesitzer. Rückbuchungen aus Kreditkartenabbuchungen sind nur bei Bankfehlern möglich.
Hallo Dieter,

ja und nein!

Kreditkarten (z.B. VISA) können nur dann widersprochen werden wenn ein Betrug (aus Diebstahl etc.) vorliegt oder bei offensichtlichen Fehlern (Doppelbuchungen etc.).

EC-Karte mittels PIN: bedeutet sofortige Autorisierung und nach Freigabe hat der Händler das Geld sicher (und der Kontobelastung kann i.d.R. nicht widersprochen werden). Diese Variante ist für den Händler teurer als

EC-Karte und Unterschrift: Hier wird eine Lastschriftvereinbarung getroffen. Hier kann der Kunde leichter widersprechen und die Bank kann mangels Deckung zurückgeben, zwar billiger für den Händler aber höheres Risiko (kann ggf. über Factoring reduziert werden)

Dann ist auch problematisch, dass das EC-Verfahren (und die EC-Karten) gewisse Limits nicht übersteigen darf (z.B. EUR 1000 bei PIN); Bedeutet i.d.R. (ist individuell mit der Bank vereinbar) dürfte ein EC/PIN Verfahren nur bis EUR 1000,00 gehen --> keine Ahnung was der Motor gekostet hat, aber hier deutet alles auf das Verfahren EC-Karte und Unterschrift hin.

weitere Infos:
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #23  
Alt 06.07.2007, 00:16
Frankie
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Volvo wieder zu Hause

Hallo,
zunächst zu der EC-Zahlung. Die Zahlung erfolgte mit Unterschrift und EC-Karte. Ich bin Kunde bei der Sparkasse dort habe ich nach gefragt und die Information erhalten das man bei solch einer Zahlung sein Geld zurückholen kann.
Der Händler kann bei der Zahlung nicht erkennen ob das Konto die Notwendige Deckung aufweist deshalb kann man auch bei vielen Geschäften nur noch mit eingabe der Pin bezahlen weil es sicherer ist für den Händler.

Jetzt zu der Frage warum das Geld noch nicht abgebucht wurde?

Zwei Tage bevor ich den Motor gekauft habe ist bei dem Händler der Blitz
eingeschlagen. Er konnte meine Karte einlesen und einen Beleg drucken zur Unterschrift aber keine Verbindung zur Bank aufbauen. Er müsste jetzt mit dem Beleg zur Bank gehen und den von mir Unterschriebenen Beleg vorzeigen.

Dieses ist bis jetzt noch nicht erfolgt. Ich weiß auch nicht ob das noch gemacht wird.
Dieses habe ich bis jetzt noch nicht mit geteilt weil es die ganze Sache weiter unverständlicher macht.

Jetzt zu dem Motor den ich zu Hause habe es ist mein alter Volvo penta
den ich vorher gefahren habe.

Nun noch einmal zusammen gefasst etwas einfacher.
Irgendjemand hat einen Motor den bringt er zur Werkstatt weil er Öl verliert.
Dort wird er zerlegt und dabei wird festgestellt das es günstiger sein könnte
einen neuen Motor zu kaufen über eine längere zeit ( ca.3-4 Jahre) gesehen.
Dieses macht er dann und läßt seinen alten Motor zerlegt erstmal beim Händler.
Bei der ersten Fahrt geht dann der neue Motor kaput.
Man kan sich nicht darauf einigen woran es gelegen hat und man trennt sich.
Der Kunde nimmt aber sein alten zerlegten Motor wieder mit nach Hause
Dort sieht er dann das einige Teile beim zerlegen in der Werkstatt beschädigt worden sind.

So hat jeder einen Schaden der Kunde und der Händler.

Jeder der Kunde und der Händler könnte jetzt mit seinem Anwalt zu Felde ziehen. Die Gewinner wären auf jeden Fall die Anwälte.
Der Kunde möchte nicht einen Anwalt einschalten weil er sich nicht sicher ist ob er gegen die Finanziellen folgen abgesichert wäre.
Der Händler macht zur Zeit auch keine anstalten Rechtsmittel einzusetzen.
Denn er muß auch abschätzen für welche Summe die Anwälte eingeschaltet werden sollen ( nach Abzug der Mehrwehrtsteuer 670€) und welche Möglichkeiten er hat aus der Gewährleistung zu kommen.

Wen es so bleibt wie es jetzt ist, ist der Kunde Zähne knirschend zufrieden.
Deshalb möcht ich hier auch nicht den Namen des Händlers nennen.
(keine Schlafende Hunde wecken)

Man kann auch sagen es war ein Zusammenstoß wo jeder eine dicke Beule davon getragen hat.

Ich hoffe jetzt hat jeder die ganze Sache Richtig verstanden.
Gruß Frankie
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  #24  
Alt 06.07.2007, 00:56
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Hallo,
Danke für die Infos, jetzt ist die Sache klar!

Hat der Force denn großen Schaden genommen, wenn es nur der Impeller wäre, na ja, dann hätte ich persönlich den und den Wechsel auch noch bezahlt.

Aber so wie es sich anhörte wird oder könnte wohl irgendwas anderes am Motor durch die Überhitzung noch kaputtgegangen sein und ich kann verstehen, das Dir das zu unsicher ist.

Na gut, hoffen wir, das es bei dem jetzigen Stand bleibt, dann mußt Du zwar den Volvo wieder zusammenbekommen, aber mal ganz ehrlich, die Teilelage für die Motoren ist sehr schwierig, wie man auch hier immer mal liest, meinst Du das sich das noch lohnt?

Ich bin ja bestimmt keiner der was vorschnell abschreibt, aber bei meinem geliebten König z.B. habe ich auch irgendwann aufgegeben, weil es einfach zu lästig war, nach Teilen zu suchen obwohl ich mit der Maschine den meisten Spaß bisher überhaupt hatte.

Nur, wenn ich für einen Impeller z.B. einen anderen kaufen muß (am Ende der Welt quasi), dann erst noch zu einem Dreher den ändern lassen (natürlich gegen bares) und dann letzten Endes so ein Impeller 70 Euro kostet, hört der Spaß irgendwann auf.

Zumal ja abzusehen ist, wann das nächste Teil kaputtgeht was dann auch wieder nicht zu bekommen ist.

Aber ist Deine Entscheidung, vielleicht findest Du ja was Du brauchst!
Viel Glück dabei, Gruß Peter
__________________
P.G.
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  #25  
Alt 06.07.2007, 01:12
Frankie
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Schaden am Force

Der Force hat einen Totalschaden.
Die Zylinder müssten neu und die Kolben müssen neu gebohrt werden dann kommt der Dichtsatz usw.

Was die Reperatur von dem Volvo angeht habe ich hier im Forum zweimal unabhängig voneinander eine Telefonmummer von einer Firma bekommen die noch Ersatzteile hat. Bin aber trotzdem auf der Suche nach einem neuen gebrauchten. Ein ganz neuer lohnt sich nicht für uns wir fahren wenns hochkommt zweimal im Monat bei schönem Wetter und im Urlaub etwas mehr.

Wie ich lese kommst du aus Gladbeck(skymann1) wenn du noch einen guten Tipp hast wo einer sein könnte sag bescheid. Soweit ist Gladbeck ja nicht entfernt von Ibbenbüren. Entweder 10 oder 15PS.
Gruß Frankie
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  #26  
Alt 06.07.2007, 02:51
goeberl
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hi frankie!

ich nehm mal an, beim alten volvo war das getriebe undicht, oder?
wenns von der ölmenge nicht dramatisch viel ist, dann würd ich sowas, bei einem echt alten motor, nichtmal richten lassen.
einfach öfter öl wechseln und fahren, bis das getriebe ganz hinüber ist. glaub mir, selbst ein undichtes getriebe hält noch sehr lange. wichtig ist der ölwechsel vorallem nach einem urlaub am meer.

ich weiss, jetzt ist es für so einen rat eigentlich zu spät, aber für die zukunft......

lg martin
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  #27  
Alt 06.07.2007, 09:21
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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@ Markus:

Zitat:
also da muss man genau das Kleingedruckte des Vertrages lesen!
Ja, da hast Du recht, deswegen hatte ich ja auch geschrieben:

Zitat:
dann poste doch bitte mal, was genau die geschrieben haben, und was genau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die für Dich gelten, drinsteht.
@ Frankie:

Jetzt bin ich mir aber immer noch nicht 100 % ig sicher, wo der neue Motor (Force) jetzt ist: Bei Dir oder beim Händler?

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #28  
Alt 06.07.2007, 10:12
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Gewährleistung Motor trocken

Frankie, danke für Dein letztes Posting, jetzt blicke ich auch durch.

Deshalb vielleicht noch mal ein paar Tips zusammengefasst, obwohl eigentlich schon einiges geschrieben wurde.

Ein per EC-Karte überwiesener Betrag kann z. Teil rückgängig gemacht werden, nämlich dann, wenn per Unterschrift die Abbuchung veranlaßt wurde.
Zwar ist die Bank dann verpflichtet, die Daten des "Nichtbezahlers" an den Verkäufer weiterzugeben, aber die Rückbuchung ist möglich.

Dies gilt wie thball bereits berichtet hat, nicht bei Karten wie Visa oder wenn mit PIN eine sofortige Übertragung (Buchung) erfolgte.

Solltet Ihr bei einem Händler einen Motor gebraucht kaufen, achtet darauf, dass vertraglich eine Garantie (später Gewährleistung) ausgehandelt wird.
Hat der Händler nämlich im Auftrag verkauft, gibt es nix Garantia.

Wichtig ist, dass nach 6 Monaten (auch bei neuen Gegenständen) die Beweislast vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, dann nennt man das Gewährleistung. Im Rahmen der Gewährleistung muss dann der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Dies gilt auch bei anderen Dingen des Lebens, z. B. Autokauf. Wobei ich folgendes sagen muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich bei Händlern, bei den ich öfter kaufe, sehr kulant bedient werde, auch dann wenn evtl. die Garantie oder Gewährleistung eigentlich gar nicht mehr greift.

Gruß Erich

Das war jetzt allgemeine Information, hoffentlich verständlich und knapp auch wenn es nicht direkt mit dem Problem von Frankie´s Motorenproblemen und seinem Händler zu tun hat

Geändert von Erich der Wikinger (06.07.2007 um 10:14 Uhr) Grund: Nachsatz vergessen
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  #29  
Alt 07.07.2007, 09:48
Frankie
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Force beim Händler

Hallo,

der Force ist beim Händler geblieben.

Undicht ist der Motor im Bereich der Wasserpumpe. Die Welle ist dort eingelaufen. Vielleicht nicht schlimm für den Motor aber man sollte auch an die Umwelt denken wenn sich so etwas vermeiden lässt.

Schöne Grüße Frankie
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  #30  
Alt 07.07.2007, 14:47
gino10
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Meistens ist es oder sind es die Simmeringe, die bekommtst in jedem Fachhandel. Die Aten raus machen und mit nehmen wegen der grosse.
Da wird man schon fündig und ist auch keine gross Aktion, das Lohnt sich auf jeden fall.
Gruss Michael
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