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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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laut PRO2009 gilt eine eidesstattl. Erklärung und auf Verlangen muss ein Nachweis in Form eines Logbuches oder ähnlichem vorgelegt werden.
Cool find ich, dass sich Inhaber des Binnenpatents die praktische Prüfung überhaupt ersparen, wobei, die sollte eigentlich das kleinste problem dabei sein. Wobei ich das im PDF nirgends gefunden habe, dass die prakt. Binnenprüfung angerechnet wird ![]() Zitat:
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#2
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Schein
Es dürfte nun verstärkt Bootsführerschein gegoogelt werden zumindest meldet es mir google alert
![]() FRAGE Wir hatten doch schon lange keine Scheindiskussion, wäre doch jetzt pro und kontra FB1 - HR Patent fällig ![]() ![]() ![]() Gott bewahre uns, sonst fängt wirklich einer an
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Gruß Herbert |
#3
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Der Schein ist doch sowieso zu schwer
![]() Da muß man ja eine KARTENAUFGABE machen und nicht nur auf den Bildschirm starren ![]() ![]() ![]() und dann wolle die auch noch was über "anspringende Sandbänke" wissen ![]() ![]() ![]() und 'n Funkschein wie in HR ist auch nicht dabei also DAFÜR kann man doch kein Geld ausgeben ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#4
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ich weiss ja nicht wie's andere halten werden, aber ich werd den FB1 machen, schließlich will ich auch woanders als in HR fahren.
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#5
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Schein
Ferdi,
da hat sich das warten doch ausgezahlt. Ich hoffe das du aber bei einer Anhaltung zuerst das HR Patent herzeigst. ![]()
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Gruß Herbert |
#6
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![]() Zitat:
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