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Alt 02.10.2009, 11:55
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Boot Infos

Überführen des Trailers incl. Boot aus It.

Ich habe bereits 2 Trailer incl. der Boote aus It. überführt, wobei ich für keine der beiden Vorgehensweise eine 100% Absicherung von den Ämtern erhalten habe.

1. Ausfuhrkennzeichen
Das wohl einzige richtige, jedoch fast nicht machbar mit den Ausländischenbehörden da zu Zeit aufwändig und zu unsicher.

2. Trailer mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers
Dies habe ich bei meinem ersten Boot so gemacht, jedoch verlangt dies einiges an Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer. In der Regel sind die Trailer bei der Besichtigung bereits abgemeldet.

3. Das rote Kennzeichen in D
Diese Kennzeichen hat nur im Inland einen Versicherungsschutz wird jedoch im Einzelfall geduldet. Ich hatte im Frühjahr, bei meiner letzten Überführung, einen Satz rote Kennzeichen für alle Fälle mit dabei!

4. Kurzzeitkennzeichen
Damit habe ich meinen Trailer (ich betone Trailer) im Frühjahr überführt. Von It. über die Ch. nach D obwohl mir mitgeteilt wurde, das es evtl. in der Ch. zu Probleme führen könnte (daher noch die rote Kennzeichen obwohl diese auch nicht die richtigen gewesen wären).
„Eine Überführung durch Österreich ist mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt“

5. Das Boot auf dem Trailer bei der Überführung mit dem Kurzeitkennzeichen
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist nur der Trailer versichert nicht der Gegenstand (hier das Boot) wo mitgeführt wird. Sollte es zu einer Kontrolle durch die Polizei kommen muss das Boot mind. Haftpflichtversichert sein. Begründet wird dies, dass das Boot bei einem Unfall einen zusätzlichen Schaden anrichten könnte.


Bei meiner letzten Überführung hatte ich dies alles berücksichtigt und innerhalb einer Woche alles von den Ämter und Versicherungen erhalten. Das Boot und Trailer hatte ich bereits nach 3 Tage in D. angemeldet.


Gruß Michael
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