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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Zitat:
Dachte, Du bist beim Daimler, da wird ja auch nicht lange rumgezockelt wegen dem guten Ruf, oder sind die Kassen jetzt auch klamm??? ![]() |
#2
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Zitat:
Dem Daimler gehts gut solange ich da bin ![]() Es geht hier um meinen Wohnwagen.Da wurde vermutlich während der Produktion eine Innenwand beschädigt und notdürftig mit Funierfolie überklebt.Da zum Wechsel der Wand aber ein Ausbau des kompletten Daches nötig wäre wollen die das natürlich nicht.Andererseits habe ich auch noch kein Angebot zur Wertminderung was ja nach der klaren Sachlage kein Problem sein sollte. Also bleibt eben noch der Weg der Rückabwicklung wie das ja jetzt heisst.Der Wagen ist jetzt 5 Wochen alt und steht seit 4 Wochen beim Händler ![]() Werde heute mal den ADAC anrufen.Hab da Rechtsschutz ....... Danke Euch
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LG Andi ![]() |
#3
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Die Frage ist, ob hier ein Mangel vorliegt. Das kann man auf die Entfernung schlecht beurteilen. Unter "Wand eingedrückt" kann ich mir nicht richtig was vorstellen.
Wenn es ein Mangel ist (was im gerichtlichen Verfahren sicherlich per Gutachten geklärt werden müsste), wovon ich jetzt mal ausgehe, dann hat der Verkäufer zunächst einmal ein Nachbesserungsrecht. In deinem Fall hat er die Nachbesserung aber endgültig abgelehnt. Jetzt kannst Du wandeln oder mindern. Erkundige Dich, ob dein Rechtsschutz den Fall übernimmt, und nimm Dir einen Anwalt. Wenn Du selber keinen guten kennst, frag beim örtlichen Anwaltverein. Die Vorsitzende ist: RAin Bettina Bauer, Am Lustnauer Tor 4, 72074 Tübingen, Tel.: 07071/257888
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#4
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Ach ja, ob du wandelst oder Preisminderung willst, ist übrigens deine Entscheidung, nicht die des Händlers.
Hier hatte ich voriges Jahr eine entsprechende Erfahrung gemacht, meinte der Händler, er könne dies entscheiden, dem war aber nicht so, zum Glück hatte ich einen Rechtsanwalt auf meiner Seite. |
#5
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Zitat:
Wer hat die Minderung festgelegt?
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LG Andi ![]() |
#6
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Zitat:
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#7
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hallo,
bei meinem freund lag der schaden an der seitenwand bei ca 5000.-, bei meinem knaus war es weniger, lag bei 2800.-, waren aber außenschäden, mach es über einen gutachter den du bestimmst, den ersten bei mir habe ich abgelehnt, vorrausgestetzt das er auch schon auf dich zugelassen ist, steht ja noch beim händler, oder, kommt darauf an wie man es richten kann, ob man komplett tauschen muß die wand, oder teil ersetzen, handel dir einen guten nachlaß raus, danach interessiert es keinen mehr, war bei mir auch so, habe ihn für das geld was ich bezahlt habe 2 jahre später wieder verkauft, mit schaden, habe ihn aber bei verkauf auch angegeben,
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gruß Torsten |
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