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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 10.05.2010, 21:43
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Hallo
Ich hätte eine Frage zum Thema Wandlung.
Kann man ein neues Fahrzeug wandeln das mit einem Schaden ausgeliefert wurde, den die Herstellerfirma jetzt aber nicht reparieren möchte weil eine Reperatur zu umständlich ist?
Eventuell hat das ja schon jemand hinter sich
Da gibt es klare Details in den Lieferbedingungen des Herstellers. Bitte nachlesen. Ansonsten wie die Kollegen hier schon erwähnten, Nachbesserungs-Frist setzen. Meist muß der Schaden= Lieferfehler auch noch vom Werks-Kundendienst begutachtet werden. Unbedingt nur mit RA vorgehen, insbesondere wenn sowieso gemauert wird.

Dachte, Du bist beim Daimler, da wird ja auch nicht lange rumgezockelt wegen dem guten Ruf, oder sind die Kassen jetzt auch klamm???
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  #2  
Alt 11.05.2010, 06:28
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Kleinandi Kleinandi ist offline
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Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Da gibt es klare Details in den Lieferbedingungen des Herstellers. Bitte nachlesen. Ansonsten wie die Kollegen hier schon erwähnten, Nachbesserungs-Frist setzen. Meist muß der Schaden= Lieferfehler auch noch vom Werks-Kundendienst begutachtet werden. Unbedingt nur mit RA vorgehen, insbesondere wenn sowieso gemauert wird.

Dachte, Du bist beim Daimler, da wird ja auch nicht lange rumgezockelt wegen dem guten Ruf, oder sind die Kassen jetzt auch klamm???
Hallo Dieter

Dem Daimler gehts gut solange ich da bin

Es geht hier um meinen Wohnwagen.Da wurde vermutlich während der Produktion eine Innenwand beschädigt und notdürftig mit Funierfolie überklebt.Da zum Wechsel der Wand aber ein Ausbau des kompletten Daches nötig wäre wollen die das natürlich nicht.Andererseits habe ich auch noch kein Angebot zur Wertminderung was ja nach der klaren Sachlage kein Problem sein sollte.
Also bleibt eben noch der Weg der Rückabwicklung wie das ja jetzt heisst.Der Wagen ist jetzt 5 Wochen alt und steht seit 4 Wochen beim Händler
Werde heute mal den ADAC anrufen.Hab da Rechtsschutz .......
Danke Euch
__________________
LG Andi

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  #3  
Alt 11.05.2010, 09:27
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KlausB KlausB ist offline
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Die Frage ist, ob hier ein Mangel vorliegt. Das kann man auf die Entfernung schlecht beurteilen. Unter "Wand eingedrückt" kann ich mir nicht richtig was vorstellen.

Wenn es ein Mangel ist (was im gerichtlichen Verfahren sicherlich per Gutachten geklärt werden müsste), wovon ich jetzt mal ausgehe, dann hat der Verkäufer zunächst einmal ein Nachbesserungsrecht. In deinem Fall hat er die Nachbesserung aber endgültig abgelehnt.

Jetzt kannst Du wandeln oder mindern.

Erkundige Dich, ob dein Rechtsschutz den Fall übernimmt, und nimm Dir einen Anwalt. Wenn Du selber keinen guten kennst, frag beim örtlichen Anwaltverein. Die Vorsitzende ist: RAin Bettina Bauer, Am Lustnauer Tor 4, 72074 Tübingen, Tel.: 07071/257888
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #4  
Alt 11.05.2010, 13:56
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Berny
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Ach ja, ob du wandelst oder Preisminderung willst, ist übrigens deine Entscheidung, nicht die des Händlers.

Hier hatte ich voriges Jahr eine entsprechende Erfahrung gemacht, meinte der Händler, er könne dies entscheiden, dem war aber nicht so, zum Glück hatte ich einen Rechtsanwalt auf meiner Seite.
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  #5  
Alt 11.05.2010, 14:14
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Ach ja, ob du wandelst oder Preisminderung willst, ist übrigens deine Entscheidung, nicht die des Händlers.

Hier hatte ich voriges Jahr eine entsprechende Erfahrung gemacht, meinte der Händler, er könne dies entscheiden, dem war aber nicht so, zum Glück hatte ich einen Rechtsanwalt auf meiner Seite.
Hallo Berny
Wer hat die Minderung festgelegt?
__________________
LG Andi

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  #6  
Alt 11.05.2010, 15:01
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Zitat:
Wer hat die Minderung festgelegt?
Im Streitfall macht der Kunde (also Du) eine bestimmte Summe geltend, die er zurückfordert (wenn er den vollen Kaufpreis schon bezahlt hat). Ob diese Summe angemessen ist, entscheidet das Gericht (meist folgt es dabei dem einzuholenden Gutachten eines Sachverständigen).
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #7  
Alt 11.05.2010, 18:02
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hallo,

bei meinem freund lag der schaden an der seitenwand bei ca 5000.-,
bei meinem knaus war es weniger,
lag bei 2800.-,
waren aber außenschäden,
mach es über einen gutachter den du bestimmst,
den ersten bei mir habe ich abgelehnt,
vorrausgestetzt das er auch schon auf dich zugelassen ist,
steht ja noch beim händler, oder,
kommt darauf an wie man es richten kann,
ob man komplett tauschen muß die wand,
oder teil ersetzen,

handel dir einen guten nachlaß raus,
danach interessiert es keinen mehr,
war bei mir auch so,
habe ihn für das geld was ich bezahlt habe 2 jahre später wieder verkauft,
mit schaden,
habe ihn aber bei verkauf auch angegeben,
__________________
gruß Torsten
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